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Gründerberatung für
ausländische Investoren

Staatsangehörige aus Nicht-­EU-­Staaxten (Dritt­staaten), die für die Auf­nahme der Tätig­keit nach Deutsch­land ein­reisen wollen, bedür­fen einer zweck­gebun­denen Aufenthalts­er­laub­nis (AE), die i.d.R. im Hei­mat­land bei der deutsch­en Ausl­ands­vertretung zu bean­tra­gen ist. Die Auf­nahme einer selbstän­digen Erwerbs­tätigkeit ohne ausländer­rechtliche Ge­neh­mi­gung ist nicht ge­stattet. Die Vor­schrif­ten des deutschen Auf­enthalts­gesetz (AufenthG) sind unbedingt zu beachten.


Zur Fest­stellung der Unter­neh­mens­form und –größe bedarf es spe­zielle und lang­fristige Markt­for­schung, Mark­beobach­tung und Konkurrenz­ana­lyse. Ebenso ist es für auslän­dische Grün­der schwierig in Deutschland ein Per­sonal-­Team zusammen­zu­stellen.


Die Erst­beratung ist für Sie stets kosten­los. Verein­baren Sie einen Ter­min mit unse­rem Team und lassen Sie sich in folgen­den Berei­chen unter­stüt­zen:
 

Marktforschung und Markt­analyse sowie Konkurren­zanalyse
 

  • Erstellen eines Finanz- und Business­plans

  • Erstellen eines Marketing- und Vertriebs­konzepts

  • Feststellung des Personalbedarfs und Unter­stützung bei der Personal­einstel­lung

  • Unterstützung bei Bankgesprächen und Leasing­unterneh­men

  • Gründung der Gesellschaft oder Betrieb in Zusammen­arbeit mit Notar und Anwalt

  • Erstellen einer Rentabilitätsvorschau und Kapital­bedarfs­plans

  • Individuelle Gründungs­konzepte und vieles mehr. (keine Rechtsberatung)

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