Gründerberatung für
ausländische Investoren
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaxten (Drittstaaten), die für die Aufnahme der Tätigkeit nach Deutschland einreisen wollen, bedürfen einer zweckgebundenen Aufenthaltserlaubnis (AE), die i.d.R. im Heimatland bei der deutschen Auslandsvertretung zu beantragen ist. Die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ohne ausländerrechtliche Genehmigung ist nicht gestattet. Die Vorschriften des deutschen Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sind unbedingt zu beachten.
Zur Feststellung der Unternehmensform und –größe bedarf es spezielle und langfristige Marktforschung, Markbeobachtung und Konkurrenzanalyse. Ebenso ist es für ausländische Gründer schwierig in Deutschland ein Personal-Team zusammenzustellen.
Die Erstberatung ist für Sie stets kostenlos. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Team und lassen Sie sich in folgenden Bereichen unterstützen:
Marktforschung und Marktanalyse sowie Konkurrenzanalyse
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Erstellen eines Finanz- und Businessplans
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Erstellen eines Marketing- und Vertriebskonzepts
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Feststellung des Personalbedarfs und Unterstützung bei der Personaleinstellung
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Unterstützung bei Bankgesprächen und Leasingunternehmen
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Gründung der Gesellschaft oder Betrieb in Zusammenarbeit mit Notar und Anwalt
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Erstellen einer Rentabilitätsvorschau und Kapitalbedarfsplans
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Individuelle Gründungskonzepte und vieles mehr. (keine Rechtsberatung)
